Zum Glück braucht’s Verantwortung

Der Besuch im Casino ist ein vergnüglicher Aufenthalt in angenehmer Atmosphäre und ein spannendes Freizeiterlebnis.

Für manche Menschen kann häufiges Spielen mit möglicherweise problematischen Entwicklungen verbunden sein, Glückspiel unterliegt daher zu Recht zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen. Die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen und ein proaktiver Spieler- und Jugendschutz sind unternehmerische Grundprinzipien der

PA Entertainment & Automaten AG. Zudem ist es uns ein wichtiges Anliegen, problematischem Spielverhalten rechtzeitig vorzubeugen, damit die Freude am Spielen bzw. Wetten erhalten bleibt. Wenn Sie denken, dass ihr Spielverhalten problematisch ist, bzw. Sie Fragen rund um ihr Spielverhalten haben, kontaktieren Sie die österreichweit kostenfreie Helpline der PA Entertainment & Automaten AG (0800 20 6000)

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Die JOKER’S CARD ist eine elektronische Identifikationskarte und ermöglicht Ihnen einen geschützten Zugang zum Spiel. Mit der JOKER’S CARD kommt die PA Entertainment & Automaten AG den gesetzlichen Verpflichtungen nach, Kundendaten zu erfassen und deren Spielverhalten präventiv zu begleiten. Außerdem garantiert die AG als lizenzierter und geprüfter Anbieter die Fairness der Spielbedingungen sowie gesetzeskonforme Auszahlungsquoten.

Für den Inhaber der JOKER’S CARD ist es besonders wichtig, einen sicheren Aufbewahrungsort zu wählen, der Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte vorbeugt. Wenn Ihnen die Karte dennoch abhanden kommt, können Sie sich unter Vorlage Ihrer Personaldaten eine neue JOKER’S CARD ausstellen lassen. Dadurch wird die alte Karte ungültig, um Missbrauch durch Dritte vorzubeugen. Sollte es jedoch zu einer unzulässigen Verwendung der JOKER’S CARD kommen, wird Ihre Karte an sämtlichen Standorten gesperrt.

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